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Grundsätze zu Interessenskonflikten

1. Einleitung:

Lionsman Capital Markets (Zypern) Ltd (nachstehend als die "Firma" referenziert), ist eine Investitions Firma reguliert durch die Bundesbörsenaufsichtsbehörde Zypern (Lizenz-Nummer CIF 175/12). Folgend der Implementation der Grundsätze über Märkte für Finanzinstrumente in der europäischen Union und ferner zu der Implementation unter dem Gesetz Zyperns mit dem "Investment Services and Activities and Regulated Markets Law" von 2007 (Gesetz 144(I)/2007), ist es erforderlich für die Firma, ihren Kunden und potentielle Kunden eine Zusammenfassung der Grundsätze für Interessenskonflikte (nachstehend als "Grundsatz" referenziert) bereitzustellen.

Unter der momentanen Gesetzgebung muss die Firma ehrlich, offen und mit Professionalität handeln und effektive organisatorische und administrative Abkommen betreiben, um alle angemessenen Schritte und Erfordernisse zu ergreifen, um einen Interessenkonflikt mit ihren Kunden zu verhindern.

2. Geltungsbereich:

Die derzeitigen Grundsätze treffen auf die Firma selber, sowie alle ihre Direktoren, Manager, Angestellten und jede Person, die direkt oder indirekt mit der Firma in Verbindung steht (nachstehend "Relevante Personen" genannt) zu, und referenziert alle Interaktionen mit allen Kunden oder zwischen einem Kunden und einem anderen, in Verbindung mit der Firma.

3. Identifizierung von Interessenskonflikten:

Für den Zweck die Arten der Interessenkonflikte zu identifizieren, die während der Dienstleistungen der Firma bei Investition und ergänzenden Dienstleistungen oder eine Kombination davon aufkommen, und dessen Existenz die Anteile eines Kunden beschädigen könnten, nimmt die Firma in Betracht, falls die Firma oder eine relevante Person, in einer der folgenden Situationen ist, ob es als ein Resultat der Bereitstellung von Investitionen oder ergänzenden Dienstleistungen oder Investitionsaktivitäten oder andernfalls ist:

(a) Die Firma oder eine relevante Person wird wahrscheinlich auf Kosten des Kunden einen finanziellen Gewinn erzielen, oder einen finanziellen Verlust vermeiden;

(b) Die Firma oder relevante Person hat einen Anteil an dem Ergebnis einer an den Kunden geleisteten Dienstleistung oder einer Transaktion, die für den Kunden durchgeführt wurde, welche unabhängig von dem Anteil des Kunden in diesem Ergebnis ist;

(c ) Die Firma oder eine relevante Person haben einen finanziellen oder anderen Ansporn das Interesse eines anderen Kunden zu bevorzugen oder einer Gruppe von Kunden über die Anteile des Kunden;

(d) Die Firma oder relevante Person betreibt dasselbe Geschäft wie der Kunde;

(e) Die Firma oder eine relevante Person bekommen oder werden von einer Person neben dem Kunden einen Anreiz, in Form von Geldern, Gütern oder Dienstleistungen, neben der Standard-Provisionszahlung oder der Gebühr für diese Dienstleistung in Verbindung zu einer dem Kunden bereitgestellten Dienstleistung bekommen.

4. Berichterstattung, Abläufe, Kontrollieren und das Regeln von Konflikten:

4.1 Solche Interessenskonflikt-Situation oder potentielle Interessenskonflikt-Situationen sollten umgehend gemeldet werden, wenn sie über E-Mail oder andere relevanten Mittel der Firma identifiziert wurden.

4.2 Es kann für die Firma nicht möglich sein, Interessenskonflikte am Entstehen zu hindern, in solchen Fällen sind es die Grundsätze der Firma die Interessenskonflikte mit den folgenden Maßnahmen zu verwalten und zu kontrollieren:

i) Effektive Vorgehensweise zum Verhindern oder Kontrollieren des Austausches von Informationen zwischen relevanten Personen, die in Tätigkeiten, welche in einem Interessenskonflikt, bei dem der Austausch von Informationen schädlich von den Anteilen von einem oder mehr Kunden sein können, involviert sind;

ii) Die getrennte Überwachung von relevanten Personen, deren hauptsächliche Funktion das Ausführen von Tätigkeiten zugunsten des Kunden, oder Dienstleistungen für den Kunden, dessen Interessen sich im Konflikt befinden, involviert, oder die ansonsten andere Interessen vertreten, die sich im Konflikt befinden könnten, einschließlich die der Firma.

iii) Das Entfernen irgendeiner direkten Verbindung zwischen dem Gehalt der relevanten Personen, die hauptsächlich in einer Tätigkeit involviert sind und das Gehalt oder das Einkommen generiert von einer anderen relevanten Person, hauptsächlich involviert in eine andere Tätigkeit, wo ein Interessenskonflikt im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten entstehen könnte;

iv) Maßnahmen, um zu verhindern und einzuschränken, dass irgendeine Person unangemessenen Einfluss gegenüber einer relevanten Person, die Investition oder ergänzende Dienstleistungen oder Tätigkeiten ausführt.

v) Maßnahmen, um die simultane oder sequenzielle Beteiligung einer relevanten Person in getrennten Investitionen oder ergänzenden Dienstleistungen, wo so eine Beteiligung die angemessene Verwaltung der Interessenskonflikte beeinträchtigt, zu verhindern oder zu kontrollieren.

Genauer gesagt beinhalten solche Maßnahmen das Folgende:

(1) Einen "Kenntnis nur bei Bedarf" Grundsatz, welche die Verbreitung von vertraulichen oder Insider Informationen innerhalb der Firma beeinflusst.

(2) Informationsbarrieren, die den Fluss von vertraulichen und Insider Informationen innerhalb der Firma einschränken und die physische Trennung von Abteilungen.

(3) Maßnahmen regeln den Zugang zu elektronischen Daten.

(4) Die Festsetzung eines internen Rechnungsprüfers, um sicherzustellen, dass angemessene Systeme und Kontrollen in Stand gehalten werden und dem Aufsichtsgremium der Firma berichtet wird.

(5) Trennung von Pflichten, insofern es Interessenskonflikte gibt, wenn sie vom selben Individuum ausgeführt werden.

(6) Persönliche Kontohandelsvoraussetzungen anwendbar auf relevante Personen in Zusammenhang mit ihren eigenen Investitionen.

(7) Ein Geschenke- und Anreizprotokoll, welches die Anforderungen, Angebote oder bestimmte Vorteile registriert.

(8) Wichtige Informationen werden nur auf Personen begrenzt, die diese Informationen benötigen, um ihre Pflichten auszuführen.

(9) Einen entworfenen Grundsatz, um den Interessenskonflikt beim Geben und Bekommen von Anreizen, am Entstehen zu hindern.

(10) Die Gründung einer Compliance-Abteilung, die für die Überwachung und das Berichten des Obengenannten gegenüber dem Aufsichtsgremium der Firma verantwortlich ist. Außerdem prüft es die Transaktionen der Firma und die der Mitarbeiter und stellt sicher, dass die Interessen des Kunden Priorität haben.

(11) Die Compliance-Abteilung der Firma ist außerdem dafür verantwortlich, potentielle Interessenskonflikte zu identifizieren und verwalten. Das Obengenannte wird außerdem mit den relevanten internen Vorgehensweisen aktualisiert und die Einhaltung der Abläufe wird sichergestellt.

(12) Gründung des Vier-Augen-Prinzips beim Beaufsichtigen der Tätigkeiten der Firma.

vi) Die Firma unternimmt fortlaufende Überwachung von Geschäftstätigkeiten, um sicherzustellen, dass interne Kontrollen angemessen sind.

vii) Wenn es nicht möglich ist einen Interessenkonflikt zu vermeiden oder zu verwalten, soll die Firma die generelle Natur und/oder Quellen dem Kunden preisgeben, bevor Geschäfte seinetwillen gemacht werden und die Firma behält sich das Recht vor, die angeforderten Dienstleistungen abzulehnen.

5. Sonstiges:

Die Firma behält sich das Recht vor, ihren Grundsatz und Absprachen zu prüfen und/oder abzuändern, wenn sie es für angemessen hält.

Sollten Sie eine Frage über Interessenskonflikte haben, richten Sie diese Fragen bitte direkt an unsere firmeninterne Compliance-Abteilung: [email protected]